Alle unsere Kurse zum Bilanzbuchhalter (IHK) sind an der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Bilanzbuchhalter und Geprüfte Bilanzbuchhalterin (Bilanzbuchhalterprüfungsverordnung - BibuchhFPrV - vom 26. Oktober 2015) ausgerichtet!

 

Die Tätigkeit

 

Die Fortbildung zum/zur geprüften Bilanzbuchhalter/in IHK zählt seit Jahren zu einer der gefragtesten beruflichen Fortbildungen. Und dies nicht ohne Grund, bietet die Ausbildung doch den Absolventen mit erfolgreichem Abschluss der Prüfung vor der IHK einen bundesweit als Qualitätsmerkmal anerkannten Berufstitel. Sich „geprüfte(r) Bilanzbuchhalter/in IHK“ nennen zu können, eröffnet beste berufliche Perspektiven!

 

Nach erfolgreicher Ablegung der Prüfung weisen Sie sich branchenübergreifend als Fachfrau/-mann für alle Bereiche des betrieblichen Rechnungswesens aus und sind universell einsetzbar. Da Sie als geprüfte(r) Bilanzbuchhalter/in IHK über die in der freien Wirtschaft anerkannte Befähigung zur eigenverantwortlichen Leitung des Rechnungswesens verfügen, steigen Ihre beruflichen Aufstiegschancen signifikant. Geprüfte Bilanzbuchhalter/innen (IHK) werden nicht nur für die routinemäßige Durchführung der laufenden Buchhaltung und des Jahresabschlusses nachgefragt, sie gelten auch als kompetente Ansprechpartner für alle Bereiche des betrieblichen Finanzwesens. Ihnen steht ein vielfältiges und interessantes Betätigungsfeld offen, das über das Rechnungswesen hinaus in alle Bereiche der Unternehmensführung hineinreicht.

 

Die Zulassung zur Prüfung

Zur Prüfung wird von der IHK zugelassen, wer

  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf und danach eine mindestens dreijährige Berufspraxis nachweist oder
  • einen der folgenden Abschlüsse erworben und eine darauf folgende, mindestens zweijährige Berufspraxis nachweist:
    1. einen anerkannter Fortbildungsabschluss nach einer Regelung auf Grund des Berufsbildungsgesetzes als Fachwirt oder Fachwirtin oder als Fachkaufmann oder Fachkauffrau,
    2. einen Abschluss als Staatlich geprüfter Betriebswirt oder als Staatlich geprüfte Betriebswirtin oder
    3. einen wirtschaftswissenschaftlichen Diplom- oder Bachelorabschluss einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule oder einer Berufsakademie oder eines akkreditierten betriebswirtschaftlichen Ausbildungsganges einer Berufsakademie oder
  • eine mindestens sechsjährige Berufspraxis nachweisen kann.

Die zum Nachweis der Berufspraxis geforderten Tätigkeiten müssen der beruflichen Fortbildung zum Bilanzbuchhalter dienlich sein und wesentliche Bezüge zum betrieblichen Finanz- und Rechnungswesen aufweisen.

 

 

Unser Ausbildungsumfang

Ziel unseres Fortbildungsangebotes ist eine umfassende Vorbereitung auf die Prüfung zum/zur geprüften Bilanzbuchhalter/in IHK. Die Unterrichtsinhalte basieren auf den Stoffplänen der IHK in der Fassung der neuen Ausbildungsverordnung.

 

Neben der theoretischen Schulung trägt die fortlaufende Auseinandersetzung mit prüfungsrelevanten Praxisbeispielen zusätzlich zum Erreichen der gesetzten Lernziele bei.

 

Unser Anspruch ist es, Sie in allen Gebieten "fit" zu machen, so dass Sie den Prüfungsanforderungen beim ersten Versuch gewachsen sind!