Öffentliche Förderung

 

Es gibt verschiedene Möglichkeiten der öffentlichen Förderung für Ihre Weiterbildung. Nachfolgend stellen wir Ihnen die gängisten vor. Wir sind Ihnen gerne bei der Beantragung behilflich, sprechen Sie uns einfach an.

 

Bildungsprämie

Um die Menschen zum lebenslangen Lernen zu motivieren und zu mobilisieren, hat die Bundesregierung mit der Bildungsprämie ein neues, aus drei Komponenten (Prämiengutschein, Weiterbildungssparen und Weiterbildungsdarlehen) bestehendes Finanzierungsmodell eingeführt. Die Bildungsprämie soll Anreize schaffen, in die eigene Bildung und Weiterbildung zu investieren. Das Prinzip ist einfach: Wer in seine Bildung investiert, wird dabei über staatliche Zuschüsse und Finanzierungsmöglichkeiten unterstützt!

 

Eine Komponente des Modells ist der "Prämiengutschein“.

Der "Prämiengutschein" dient der Mitfinanzierung von individueller beruflicher Weiterbildung. Die Höhe des Gutscheins kann pro Kalenderjahr einmalig 50% der Kursgebühren (maximal 500 Euro) betragen. Voraussetzungen für den Erhalt des Gutscheins sind unter anderem:

  • Beratungsgespräch bei einer Beratungsstelle, die Gutscheine ausstellen kann (Liste der ausgewählten Beratungsstellen finden Sie im Internet unter www.bildungspraemie.info) und
  • die Höhe des zu versteuernden Jahreseinkommens, welches bei Alleinstehenden 20.000 Euro bzw. bei einer gemeinsamen Veranlagung 40.000 Euro nicht überschreiten darf.

Nähere Informationen zur Bildungsprämie finden Sie unter www.bildungspraemie.info.

 

Aufstiegs-Bafög

Unser Fernlehrgang ist mittels Aufstiegs-Bafög förderfähig.

Das Aufstiegs-Bafög nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz - AFBG - unterstützt die berufliche Aufstiegsfortbildung finanziell. Das Gesetz ist ein umfassendes Förderinstrument für die berufliche Fortbildung, und zwar unabhängig von ihrer Durchführungsform - sei es Vollzeit, Teilzeit, schulisch, außerschulisch, mediengestützt oder eben auch als Fernunterricht. Bedingung für eine Förderung ist, dass die Antragsteller/innen noch nicht über eine berufliche Qualifikation verfügen, die dem angestrebten Fortbildungsabschluss mindestens gleichwertig ist. Eine Altergrenze besteht nicht.

Das Aufstiegs-Bafög dient der Finanzierung der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren in Höhe der tatsächlich anfallenden Gebühren bis zu einem Maximalbetrag von 15.000 €. Die Unterstützung besteht aus einem Zuschuss in Höhe von 40 Prozent der Lehrgangsgebühren, im Übrigen aus einem zinsgünstigen Bankdarlehen, das allerdings nicht in Anspruch genommen werden muss. Das Darlehen ist während der Fortbildung und während einer anschließenden Karenzzeit von zwei Jahren - längstens jedoch sechs Jahren - zins- und tilgungsfrei.

Darüber hinaus bietet das Meister-Bafög weitere Förderung-Beiträge, auch für spezielle Lebenssituationen. Nähere Informationen sowie Antragsformulare sind unter www.aufstiegs-bafoeg.info erhältlich.

Bildungsscheck NRW

Neben dem Aufstiegs-Bafög besteht für unsere Teilnehmer/-innen in Nordrhein-Westfalen die Möglichkeit einer Förderung durch den Bildungsscheck NRW. Mit dem Bildungsscheck NRW unterstützt die Landesregierung die Teilnahme an beruflicher Weiterbildung durch Übernahme der Hälfte der anfallenden Kosten (maximal 500 €) - beispielsweise auch für unsere Lehrgänge.

Beantragen können den Bildungsscheck Unternehmen mit maximal 250 Beschäftigten und deren Mitarbeiter/innen. Sie erhalten den Bildungsscheck von einer der vielen regionalen Beratungsstellen. Wir sind zentral für die Teilnahme am Bildungsscheck-Verfahren registriert, sie können also bei der Beratungsstelle Ihrer Wahl direkt nach einem Bildungsscheck für unsere Lehrgänge fragen.

Nähere Informationen finden Sie unter www.bildungsscheck.nrw.de.